Was schreibt die neue EnEV zum Altbestand der Heizungsanlagen?

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Rund 80% des Energiebedarfs im alten Gebäudebestand entfallen auf die Raumheizung. Der Rest verteilt sich etwa zu gleichen Anteilen auf Haushaltsstrom und Warmwasserbereitung. Steigende Energiekosten, drohende Klimaveränderungen und die Begrenztheit der fossilen Energierohstoffe sind Anlass für den Einsatz innovativer Energiespartechniken bei Gebäuden - gerade auch im Altbau.

Vor diesem Hintergrund hat seit 2002 die Energieeinsparverordnung (EnEV) u.a. das Ziel festgeschrieben, den Energiebedarf in bestehenden Gebäuden zu senken und damit den Klimaschutz zu verbessern und Energieressourcen zu schonen. Gerade im Altbau besteht ein enormes Potential an Energieeinsparmöglichkeiten durch den Einsatz moderner, effizienter Heizungstechnik. Das endgültige "Aus" von "Ur-Altanlagen" kommt danach spätestens zum Ende 2008.   


Die Übergangsfristen für alte Heizungsanlagen in der Übersicht bis 2010:

1. Frist:  01.11. 2004
      
(nach BImSchV)

  Werden die Abgasverlust-Grenzwerte nach BImSchV eingehalten?
  
(zum Vergleich: normaler Verlust eines modernen Niedertemperatur-Kessels: 5-6%, eines Gas-Brennwertkessels: unter 2%)

      Kesselleistung         Abgasverlust (laut Schornsteinfegermessung)

  •     4 - 25 kW           <=  11%

  •   25 - 50 kW           <=  10 %

  • über 50 kW            <=    9 %

JA

NEIN

Anlage bleibt  in Betrieb

Stillegung der Anlage zum Ende 2004


2. Frist:  31.12. 2006
      
(nach  EnEV)
  • Einbaudatum der alten Heizanlage: Nach dem 01.11.1978 ?

  • Ist der Kessel schon ein Niedertemperatur- oder Brennwertkessel ?

  • Werden andere als flüssige oder gasförmige Brennstoffe eingesetzt ?

  • Ist die Nennwärmeleistung des Kessels kleiner 4 kW oder größer 400 kW ?

  • Hat das Gebäude max. 2 Wohnungen, von denen eine der Eigentümer bewohnt,
    und bleibt jener auch der Eigentümer bis 31.12.2008 (= 3.Frist) ?

bei wenigstens 1 x JA

NEIN

Altanlage bleibt bis
Ende 2010 in Betrieb

  • Überprüfung aller über 28 Jahre alten Gas- und Ölkessel:

  • Werden die Abgasverluste nach BImSchV immer noch eingehalten ?  ( => Grenzwerte siehe oben)

JA

NEIN

Altanlage bleibt in Betrieb Wurde der Brenner nach dem 01.11.1996 erneuert ?

JA

NEIN

Anlage bleibt
in Betrieb

Stillegung
der Anlage
zum Ende 2006


3. Frist:  31.12. 2008
      
(nach  EnEV)
 

Stillegung dieser Anlagen
zum Ende 2008

(die dann mind. 30(!) Jahre alt sind)

Einzige Ausnahme: siehe unten

 

4. Frist:  31.12. 2010
      
(nach  EnEV)
 

Ausnahme zum weiteren Betrieb 
von Altanlagen

  •  Eigentümerwechsel in Gebäuden bis
    max. 2 Wohnungen:
    Fristverlängerung bis 2012.
 

Die wesentlichen Änderungen der EnEV im Vergleich zur vorhergegangenen WärmeSchV 95 betreffen Neubauten - und hier insbesondere die Planungs- und Berechnungsabläufe.
Die neue Bezugsgröße "Primärenergiebedarf" erfordert zum ersten Mal eine Beschäftigung mit den grundlegenden Zusammenhängen der Energiewirtschaft.

Inzwischen gibt es zahllose Links zur EnEV. Weitere Infos finden Sie z.B. unter www.enev-online.de.

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