Was schreibt die neue EnEV zum Altbestand der Heizungsanlagen? |
Rund 80% des Energiebedarfs im alten Gebäudebestand entfallen auf
die Raumheizung. Der Rest verteilt sich etwa zu gleichen Anteilen auf
Haushaltsstrom und Warmwasserbereitung. Steigende Energiekosten, drohende
Klimaveränderungen und die Begrenztheit der fossilen Energierohstoffe sind
Anlass für den Einsatz innovativer Energiespartechniken bei Gebäuden -
gerade auch im Altbau.
Vor diesem Hintergrund hat seit 2002 die Energieeinsparverordnung (EnEV) u.a.
das Ziel festgeschrieben, den Energiebedarf in bestehenden Gebäuden zu senken
und damit den Klimaschutz zu verbessern und Energieressourcen zu schonen. Gerade
im Altbau besteht ein enormes Potential an Energieeinsparmöglichkeiten
durch den Einsatz moderner, effizienter Heizungstechnik. Das endgültige
"Aus" von "Ur-Altanlagen" kommt danach spätestens zum Ende
2008.
Die Übergangsfristen für alte Heizungsanlagen in der Übersicht bis 2010:
| 1. Frist:
01.11. 2004 (nach BImSchV) |
Werden die
Abgasverlust-Grenzwerte nach BImSchV eingehalten? Kesselleistung Abgasverlust (laut Schornsteinfegermessung)
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JA |
NEIN |
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Anlage bleibt in Betrieb |
Stillegung der Anlage zum Ende 2004 |
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| 2. Frist:
31.12. 2006 (nach EnEV) |
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bei wenigstens 1 x JA |
NEIN |
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Altanlage
bleibt bis |
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JA |
NEIN |
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| Altanlage bleibt in Betrieb | Wurde der Brenner nach dem 01.11.1996 erneuert ? | |||
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JA |
NEIN |
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Anlage
bleibt |
Stillegung |
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| 3. Frist:
31.12. 2008 (nach EnEV) |
Stillegung
dieser Anlagen Einzige Ausnahme: siehe unten |
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| 4. Frist:
31.12. 2010 (nach EnEV) |
Ausnahme
zum weiteren Betrieb
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Die wesentlichen Änderungen der EnEV im Vergleich zur vorhergegangenen
WärmeSchV 95 betreffen Neubauten - und hier insbesondere die Planungs- und
Berechnungsabläufe.
Die neue Bezugsgröße "Primärenergiebedarf"
erfordert zum ersten Mal eine Beschäftigung mit den grundlegenden
Zusammenhängen der Energiewirtschaft.
Inzwischen gibt es zahllose Links zur EnEV. Weitere Infos finden Sie z.B. unter www.enev-online.de.
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